Instandhaltung & Inspektion

Wir halten Ihren Kran fit

Krananlagen und Hebezeuge müssen gemäß Unfallverhütungsvorschriften in bestimmten Zeitabständen auf ihren sicherheitstechnischen Zustand überprüft werden. Unsere KSR-Servicefachleute – Sachverständige, Sachkundige, Kranspezialisten, Kundendienstmonteure – verfügen über die entsprechenden Qualifikationen und übernehmen die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Vor Ort führen wir bei Ihnen die vorgeschriebenen Prüfungen durch und gewährleisten einen sicheren, reibungslosen Betrieb. Sollten wir Mängel feststellen, profitieren Sie von der frühzeitigen Diagnose notwendiger Reparaturen mehrfach: Wir können zu gegebener Zeit mit Ihnen einen Termin abstimmen und größeren Schäden an der Anlage vorbeugen.

Vor einer Inbetriebnahme, nach einer Generalüberholung und nach wesentlichen Änderungen müssen Krananlagen nach DGUV 52 abgenommen werden. Dies übernehmen unsere von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Sachverständigen für Produkte aller Fabrikate.

Wenn Sie über einen großen Anlagenbestand verfügen, wünschen Sie sich einen zentralen Ansprechpartner mit umfassendem Service-Know-how. Hier bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Fullservice-Verträge mit individuell gestaltetem Leistungsumfang und einer Vertragsdauer nach Absprache. So können Sie z. B. sämtliche Wartungs-, Inspektions- und Instandhaltungsleistungen für alle Krananlagen, Hilfshebezeuge, elektrische Anlagen, Kettenzüge, Aufzüge und Lastaufnahmemittel von uns durchführen lassen.

Bundesweite Präsenz und ein einheitlicher nachgewiesener Qualitätsstandard unserer Niederlassungen nach DIN EN 9001 machen uns zum idealen Service-Partner, insbesondere wenn Sie Krane und Hebezeuge an verschiedenen Standorten im Einsatz haben.

Wiederkehrende Prüfungen

  • DGUV 52 (früher BGV D6) für Krananlagen
  • DGUV 54 (früher BGV D8) Winden, Hub- und Zuggeräte
  • DGUV 100-500 (früher VBG 9a) Lastaufnahmemittel
  • DGUV 3 (früher BGV A2)  Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • DGUV 101-005 (früher BGR 159) Hochziehbare Personenaufnahmemittel
  • DGUV 208-022 (früher ZH 1/494) Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore
  • DGUV 201-030 (früher ZH 1/235) Seile und Ketten als Anschlagmittel

Wartungs- und Inspektionsbericht incl. UVV-Prüfung

  • Expertisen über Anlagenzustand
  • Reparaturvorschläge mit Preisangaben
  • Prioritätenliste bezüglich notwendiger Reparaturen
  • Ersatzteileaufstellung zur Vorratshaltung am Anlageneinsatzort
  • Sachverständigenabnahme von abnahmepflichtigen Schweißarbeiten im Sinne der DIN EN 1090 (früher DIN 18800, Teil 7), sowie DIN EN 13001 (früher DIN 15018).